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AGB

Vertragspartner:

FM Fahrschule Mannhard GmbH
Tramstrasse 18
8050 Zürich-Oerlikon

Allgemeine Bedingungen:

Datenschutz

Fotos, die während einer Aus- oder Weiterbildung der FM Fahrschule Mannhard GmbH gemacht werden, dürfen für eigene Werbezwecke verwendet, veröffentlicht und weitergegeben werden. Die FM Fahrschule Mannhard GmbH ist berechtigt Personaldaten aufzubewahren, zu verwenden und an Dritte, die für die Datenverarbeitung beauftragt wurden und an strikte Vertraulichkeit gebunden sind, weiterzugeben, sowie die Daten zur Entwicklung von neuen Produkten und Dienstleistungen zu verwenden.

Links und Inhalte

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Cookies

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Gutscheine

Gutscheine der FM Fahrschule Mannhard GmbH sind ab Ausstellungsdatum 24 Monate gültig sofern nichts anderes vermerkt wurde. Sämtliche Gutscheine sind nicht kumulierbar und bei Gratis- bzw. PR-Gutscheinen kann pro Person jeweils nur 1 Gutschein eingelöst werden. Der Wert des Gutscheins ändert sich nicht bei einer Preisanpassung des Angebots. Es wird automatisch eine Rechnung bzw. eine Gutschrift mit dem Differenzbetrag erstellt.

Fahrunterricht Auto & Motorrad:

Grundlagen

Der Vertrag tritt mit der Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener Prüfung. Die oben genannte Fahrschule verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.

Gewährleistung

Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises bzw. im Besitz einer Praktikumsbewilligung zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den neuesten methodisch- didaktischen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrags stellt aber keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar. Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht der Kategorie B (Auto) werden ausschliesslich mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt.

Lektionsdauer

Eine Lektion dauert 45 Minuten. Eine Doppellektion dauert 90 Minuten und wird ohne Pause durchgeführt. Terminvereinbarungen und administrative Arbeiten mit dem Fahrlehrer gehören in die Fahrlektion.

Absagefrist

Vereinbarte Fahrlektionen müssen 48 Stunden im Voraus abgemeldet werden. Bei nicht fristgerechter Abmeldung wird pro Lektion CHF 60.- verrechnet. Ausnahme: Bei Krankheit oder Unfall beträgt die Absagefrist unter Vorlage eines Arztzeugnisses bzw. Unfallscheins 24 Stunden. Bei einem Todesfall von Eltern, Kindern, Geschwistern oder Lebenspartnern werden keine Ansprüche erhoben (Bestätigung ist vorzulegen).

Zahlungsbedingungen

Fahrlektionen müssen vor Lektionsbeginn beglichen werden. Wir akzeptieren Barzahlung, Kartenzahlung oder TWINT. Besteht ein Abonnement, werden die entsprechenden Lektionen abgebucht.

Abonnemente/ Packages

Sämtliche Abonnemente (nachfolgend Abos genannt) und Packages sind im Voraus zu bezahlen. Wird eine Rückerstattung gewünscht, da die noch vorhandenen Lektionen eines Abos nicht mehr bezogen werden möchten, gelten folgende Bestimmungen:
Das Restguthaben wird erst bei Erhalt des Abos ausbezahlt bzw. überwiesen
Alle bereits bezogenen Lektionen werden auf den gültigen Einzeltarif aufgerechnet.
Es wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- erhoben
Untenstehendes Bsp. zeigt die Rückerstattung bei Rückgabe eines 9i-Passes im Falle eines Bezugs von 4 Lektionen.
Abopreis CHF 790.-
– 4 bezogene Lektionen CHF 380.- (4x CHF 95.-)
– Bearbeitungsgebühr CHF 50.-
– Rückerstattung CHF 360.-

Dritte Führerprüfung

Wer zur dritten Prüfung antreten muss, muss zwischen der zweiten negativen Prüfung und der Unterschrift zur Bestätigung einer vollständigen Ausbildung min. 10 Lektionen beziehen und einen PP- Check positiv abschliessen.

Versicherung der Schüler Kategorie B und BE

Der Fahrschüler ist während des praktischen und theoretischen Unterrichts, sowie der offiziellen Führerprüfung durch die FM Fahrschule Mannhard GmbH versichert. An die Kosten der Versicherung bezahlt der Fahrschüler einmalig CHF 120.00.
Einschränkung – Ausschluss der Gewährleistung
Die Versicherung gilt nur auf Fahrten, bei denen ein Fahrlehrer der FM Fahrschule Mannhard GmbH dabei ist. Die Versicherung behält sich in folgenden Fällen jede Gewährleistung vor:
Fahren unter Alkohol
Fahren unter Drogen
Fahren nach Medikamentenmissbrauch
Übermüdung

Versicherung der Schüler Kategorie A1, A35 und A

Die Fahrlektionen finden auf öffentlichem Grund und mit dem Fahrzeug des Fahrschülers statt. Die Fahrschüler sind für ihre Motorfahrzeug-Versicherung verantwortlich. Die Unterschrift auf der Ausbildungskarte gilt als Haftungsausschluss. Es können nach einem Sturz keine Ansprüche an die FM Fahrschule Mannhard GmbH gestellt werden. Die Fahrschüler garantieren gegenüber der FM Fahrschule Mannhard GmbH, dass ihr Motorrad den Vorschriften über die technische Zulassung von Motorrädern entspricht. Die FM Fahrschule Mannhard GmbH übernimmt nur Schäden, die von Instruktoren verursacht wurden. Die Lektionen finden bei jeder Witterung statt, ausgenommen Glatteis und Schnee.

Motorradmiete für Fahrlektionen

Auf Wunsch kann das Motorrad für die Fahrlektionen bei der FM Fahrschule Mannhard GmbH gemietet werden. Dazu gelten die Bedingungen gemäss Mietvertrag.

Kurswesen Auto & Motorrad

Grundlagen

Der Vertrag tritt mit der Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) in Kraft und endet automatisch nach besuchtem Kurs.

Absagefrist

Die Kursannullierung (Kündigung) hat nachweisbar (Brief, E-Mail oder Telefonbeantworter) zu erfolgen. Als Kursannullierung gilt auch eine allfällige Umbuchung auf ein anderes Kursdatum. Die Rückerstattung des Kursgeldes ist dabei wie folgt geregelt:
Annullierungsgebühr
Bis 40 Kalendertage vor dem Kurs 0% des Betrags
Zwischen 39 und 20 Kalendertage vor dem Kurs 40% des Betrags
Zwischen 19 und 6 Kalendertage vor dem Kurs 80% des Betrags
Bis 5 Kalendertage vor dem Kurs 90% des Betrags
Nichterscheinen/-teilnahme am Kurs bzw. nach Kursbeginn: 100% des Betrags
Ausnahme: Bei einem Unfall des Kursteilnehmers, sofern die Meldung unmittelbar nach dem Zeitpunkt des Unfalls erfolgt oder einem Todesfall von Eltern, Kindern, Geschwistern oder Lebenspartnern werden keine Ansprüche erhoben (Bestätigung ist vorzulegen).

Zahlungsbedingungen

Die Kurse werden per Banküberweisung beglichen. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Findet der Kurs früher statt, spätestens bis Kursbeginn.

Zahlungsverzug

Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, versenden wir eine Zahlungserinnerung per E-Mail.
Wird auf diese Zahlungserinnerung nicht fristgerecht reagiert wird zusätzlich eine Mahnung versendet mit einer letzten Zahlungsfrist von 10 Tagen.
Sollte auch danach kein Zahlungseingang verbucht werden können wird ein Betreibungsbegehren gestellt. Verzugszins von 8% und eine Bearbeitungsgebühr von CHF 150.- werden zum geschuldeten Betrag zusätzlich verrechnet. Auf Wunsch kann nach Begleichung des geschuldeten Betrags die Löschung des Eintrags beim Betreibungsamt beantragt werden, dies wird mit weiteren CHF 150.- verrechnet.

Packages

Sämtliche Packages sind im Voraus zu bezahlen. Wird eine Rückerstattung gewünscht, da die noch offenen Bestandteile eines Packages nicht mehr bezogen werden möchten gelten folgende Bestimmungen:
Das Restguthaben wird erst bei Erhalt des Abos ausbezahlt bzw. überwiesen
Alle bereits bezogenen Kurse werden zum Normaltarif aufgerechnet.
Es wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- erhoben
Untenstehendes Bsp. zeigt den Wert der Rückerstattung bei Rückgabe eines Moto-Package Basic im Falle eines Bezugs der 3 Grundkurse sowie 2 Manövertrainings.
Abopreis CHF 1111.-
– 3 bezogene Grundkurse CHF 630.-
– 2 bezogene Manövertrainings CHF 100.-
– Bearbeitungsgebühr CHF 50.-
– Rückerstattung CHF 331.-

Schadenfälle

Die Motorräder der FM Fahrschule Mannhard GmbH werden bei einem durch den Teilnehmer verursachten Schadenfall auf Kosten des fehlbaren Teilnehmers wieder instand gesetzt.
Es werden sowohl Ersatzteile wie auch die Arbeit in Rechnung gestellt. Die Reparatur wird exklusiv bei der FM Moto Event GmbH durchgeführt.

Kursorganisation

Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder bei Unterbelegung zu annullieren.

Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit der FM Fahrschule Mannhard GmbH ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der FM Fahrschule Mannhard GmbH.

 

Gültig ab 01.01.2022

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